Sie möchten eines unserer freien Grundstücke pachten?
Als erstes müssen Sie sich mit dem derzeitigen Pächter in Verbindung setzen, um die Übergabemodalitäten zu klären. Parallel dazu muss mit dem Elsthal e.V.,
über die unter Kontakte aufgeführten Ansprechpartner, über die Übergabe gesprochen werden. Grundsätzlich dürfen die Grundstücke nur vom Verein verpachtet werden und die Mitgliedschaft im Elsthal e.V.
ist Grundvorraussetzung dafür.
Andere Absprachen mit den Vorpächtern sind ungültig und haben keine rechtliche Grundlage.
Die Übernahmekosten für Gebäude bzw. Bepflanzung werden von einem Schätzer des Kreisverbandes der Gartenfreunde e.V. Luckenwalde festgesetzt.
Schließen Sie bitte keine Verträge und leisten Sie keine Zahlungen an den Vorpächter ohne vorher mit uns zu sprechen.
Ist die Übernahme geklärt der Pachtvertrag mit uns und die Mitgliedschaft im Elsthal e.V. geregelt,
können Sie sich daran machen Ihren Kleingarten zu bewirtschaften und zu gestalten.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass wir eine Kleingartenanlage sind und somit dem Bundeskleingartengesetz unterliegen. Dieses schreibt uns in groben Zügen vor, wie wir unsere
Gärten anlegen müssen um die günstigen Pachtkosten eines Kleingartenvereins zu behalten und nicht als Erholungsgrundstücke eingestuft und berechnet zu werden.
Über die genauen Vorschriften was Anlage und Gestaltung des Gartens angeht klärt Sie unser Gartenfachberater gerne auf.